Australien: Erfolgreiche Verurteilung wegen sexueller Online-Ausbeutung von Kindern

Melbourne, Australien – Die Zusammenarbeit von IJM mit australischen und philippinischen Behörden trägt erneut Früchte: Am 5. Oktober 2021 wurde ein australischer Täter wegen sexueller Ausbeutung von Kindern über das Internet verurteilt. Die Ermittlungen in diesem Fall führten außerdem zur Befreiung von 21 Kindern und zwei Erwachsenen auf den Philippinen.

In einem Gerichtsverfahren wurde der 61-jährige Phillip John C. zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und einem Monat verurteilt. Das Gericht hatte ihn für schuldig befunden, Täter/-innen auf den Philippinen für den sexuellen Missbrauch von Kindern per Livestream bezahlt zu haben.

"Das heutige Urteil ist das Ergebnis einer global vernetzten Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden über das Philippine Internet Crimes Against Children Center (Zentrum für Internetverbrechen gegen Kinder auf den Philippinen). IJM ist stolz darauf, diese Initiative mitbegründet zu haben", sagte Steve Baird, Direktor von IJM Australien.

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Missbrauch von Kindern findet online statt

Während des Verfahrens beriefen sich die Anwälte des Angeklagten darauf, dass der Missbrauch online stattgefunden hatte. Somit hätte es keinen körperlichen Kontakt zwischen ihm und den Betroffenen gegeben.

Der vorsitzende Richter wies diese Argumente jedoch zurück und stellte eine schwerwiegende Schädigung der Betroffenen sowie die volle Schuldfähigkeit des Angeklagten fest. C. bekannte sich in fünf Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig.

Breaking News 02 2021

Erfolg im globalen Kampf gegen sexuelle Online-Ausbeutung

Durch die Verhaftung von Phillip John C. im November 2019 erhielten die ermittelnden Strafverfolgungsbehörden Hinweise, die zur Festnahme eines weiteren mutmaßlichen australischen Straftäters sowie von sieben philippinischen Täterinnen führten.

IJM begrüßt das Urteil als einen Erfolg im globalen Kampf gegen die sexuelle Online-Ausbeutung von Kindern über das Internet. Der Fall belegt erneut, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern über das Internet ein Problem ist, das von Tätern* aus Ländern in der ganzen Welt geschürt wird – auch von Deutschland aus.

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Kinder im Internet auch in Deutschland effektiver schützen

Aus Sicht von IJM greifen allerdings in Deutschland die Rechtsgrundlagen zur Verurteilung von Tätern bislang nicht weit genug. Grauzonen im deutschen Strafrecht erschweren häufig ein der Tat angemessenes Strafmaß und verhindern die angemessene Abbildung von Missbrauch im Livestream.

In einer Petition fordert IJM daher die Bundesregierung zu umfassenden rechtlichen und strukturellen Nachbesserungen auf. Dadurch sollen Kinder weltweit effektiv vor der steigenden Ausbreitung des Verbrechens und vor Straftätern aus Deutschland geschützt werden.

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